Vorsorge für den Trauerfall
Absicherung für Sie selbst und für die HinterbliebenenTrauerfallvorsorge und Wahrung der Selbstbestimmung
Viel mehr als eine Sterbegeldversicherung
Die Trauerfall-Vorsorge ist mehr als eine Sterbegeldversicherung: Mit den individuellen Leistungen sorgen Sie frühzeitig für Ihre Bestattung vor, sichern so Ihre Hinterbliebenen optimal ab und wahren Ihr Recht auf Selbstbestimmung.
Idealerweise haben Sie für den medizinischen Ernstfall bereits in einer Patienten- und Vorsorgeverfügung » geregelt, wer wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen hat, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind.
Ganz so wie Sie es wünschen
Sie haben die Wahl zwischen einerklassischen Sterbegeldversicherung mit der Auszahlung der von Ihnen festgelegten Versicherungssumme oder einer Bestattungsorganisation.
In beiden Fällen profitieren Sie von vielen kostenfreien Zusatzleistungen, wie z. B. der doppelten Auszahlungssumme bei Unfalltod, und günstigen, garantierten Monatsbeiträgen.
Es gibt gute Gründe
Der Tod eines Menschen stellt für Angehörige nicht nur eine finanziell, sondern auch organisatorisch belastende Situation dar.
In nur wenigen Tagen müssen Behördengänge und Formalitäten erledigt werden sowie Entscheidungen über die Gestaltung der Bestattung und Trauerfeier getroffen werden.
Im Rahmen der Bestattungsorganisation werden in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bestattungsfürsorge die komplette Organisation der Bestattung übernommen. Wie auch bei der klassischen Sterbegeldversicherung profitieren Sie auch hier von den vielen kostenfreien Zusatzleistungen. Mit der Bestattungsorganisation schützen Sie Ihre Liebsten in finanzieller und organisatorischer Hinsicht und Sie selbst sichern sich ein Stück Selbstbestimmung.
Hohe Bestattungskosten
Laut Stiftung Warentest kommen auf die Hinterbliebenen rund 6.000 € und mehr an Kosten für die Bestattung eines Angehörigen zu. Dies bedeutet für viele Angehörige eine große finanzielle Belastung in einer ohnehin schon schweren Zeit.
Die Sterbegeldversicherung zur Trauerfall-Vorsorge schützt Ihre Liebsten vor hohen Bestattungskosten, denn seit 2004 zahlt die Krankenkasse kein Sterbegeld mehr, die Kosten für die Bestattung müssen komplett von den Angehörigen getragen werden.
Hartz IV – sicher
Die Versicherung zählt zum „Schonvermögen“, ist also Hartz IV – sicher und kann nicht zur Deckung von Pflegekosten herangezogen werden.
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Passend zum Thema
Für den medizinischen Ernstfall gibt es die Patienten-/Vorsorgeverfügung.
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