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Aktuelle Informationen und MeldungenLuftfahrtversicherung bei der Nutzung von Drohnen

Für die immer mehr zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten bereits seit dem 1. Oktober 2017 neue Vorschriften.
Drohnen werden nicht nur bei Privatpersonen immer beliebter. Nutzen Sie bereits eine Drohne, oder haben Sie vor sich ein solches Fluggerät anzuschaffen? Oder überlegen Sie zusätzlich die gewerbliche Nutzung?
Hier haben wir die wichtigesten Informationen zusammengefasst:
Kennzeichnungspflicht
Bereits ab einem Gewicht des Flugobjektes von 250 Gramm ist eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers notwendig. Dies gilt auch bei einer ausschließlichen Nutzung auf Modellfluggeländen.
Kenntnisnachweis
Ab 2 Kilogramm Fluggewicht sind besondere Kenntnisse erforderlich. Diese sind durch eine Prüfung durch eine durch das Luftfahrtbundesamt anerkannte Stelle nachzuweisen.
Erlaubnispflicht
Ab 5 Kilogramm ist eine spezielle Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde notwendig.
Versicherungspflicht
Drohnen sind unabhängig vom Nutzungszweck und unabhängig vom Gewicht versicherungspflichtig.
Gerne überprüfen wir für Sie, ob dafür eine Erweiterung der Police der bestehenden Privat- und oder bereits vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht, oder ob dies überhaupt möglich ist.
Generell empfehlen wir Ihnen hierfür die Absicherung durch eine spezielle Luftfahrthaftpflichtversicherung für Ihre Drohne, die mehr Risiken abdeckt und Sie beim Flug besser schützt.
Sprechen Sie mit unseren Experten, um Ihre Drohne optimal und vorschriftsgemäß abzusichern.
(Text: js / Bildquelle: pixabay)
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